Bei der Rentenversicherung gilt es grundsätzlich zwei Arten zu unterscheiden: der sofortbeginnenden Rentenversicherung (monatliche Rente gegen Zahlung eines Einmalbetrages), bei welcher die Rentenzahlung sofort bei Vertragsabschluss (vorschüssige Rentenzahlung) oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode (nachschüssige Rentenzahlung) beginnt; und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Zahlung eines Einmalbeitrages oder Ansparung durch Zahlung eines laufenden Beitrags), bei der die Rentenzahlung erst nach einer vereinbarten Zeit, der sogenannten Aufschubzeit, beginnt.
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